Bürgermeister Strehl erläutert Einzelheiten zum Bauvorhaben. Das Gebäude wirft Abstandsflächen auf das Nachbargrundstück, FlSt.-Nr. 67, Gemarkung Edelsfeld. Die Abstandsflächenübernahme ist im Bauantrag enthalten.
Der Bauantrag erhält die einvernehmliche Zustimmung des Gemeinderates.
Niederschlagswässer aus dem Grundstück, beispielsweise aus den befestigten Flächen wie Garagenzufahrten, dürfen nicht auf die öffentlichen Verkehrsflächen abgeleitet oder diesen zugeleitet werden.