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öffentlich


Förderrichtlinie Balkonkraftwerke; Zwischenstand - weiteres Vorgehen



Sachvortrag:
 
Beim Erlass der Richtlinie wurde ein Gesamtförderbetrag über 5.000 € zur Verfügung gestellt, welcher im Haushalt entsprechend veranschlagt wurde. Bei einer Förderhöhe von 100 € je Balkonkraftwerk ist somit eine Förderung von 50 Balkonkraftwerken möglich. Per heute liegen 34 Anträge zur Förderung eines Balkonkraftwerkes vor. Nach kurzer Diskussion wird vorgeschlagen, als Endtermin des Förderzeitraumes den 31.12.2023 festzusetzen. Sollte dadurch eine moderate Überschreitung des Haushaltsansatzes erfolgen, sind die Gemeinderäte mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Sollte der veranschlagte Haushaltsansatz nicht voll ausgeschöpft werden, werden die Fördermittel nicht auf das Folgejahr übertragen. Die Förderrichtlinie für Balkonkraftwerke endet somit am 31.12.2023. Danach eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Beschluss:
 
Die Gemeinderäte sind mit der oben genannten Vorgehensweise einverstanden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 

 



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Gemeinde Edelsfeld
Hirschbachstr. 8, 92265 Edelsfeld
Tel.: 09665 9133-0
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