zu TOP 03 zu TOP 05 TOP 04
öffentlich


Satzung über Erhebung der Hundesteuer; Neuerlass zum 01.01.2024



Sachvortrag:

Bei der überörtlichen Rechnungsprüfung vom Landratsamt Amberg-Sulzbach hat der Prüfer empfohlen eine neue Hundesteuersatzung entsprechend der Mustersatzung zu erlassen.
 
Ein Entwurf der Satzung wurde bereits in der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.10.2023 vorberaten. Dabei wurden zwei grundsätzliche Fragen aufgeworfen, die wie folgt erläutert werden:
 
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie besteuert den Aufwand, der durch das Halten eines Hundes entsteht. Aufwandsteuern sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes Steuern, auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Nicht Gegenstand der Hundesteuer ist daher das Halten des Hundes, das nur der Einkommenserzielung, also allein Erwerbszwecken dient.
 
Frage zu § 2 Steuerfreiheit:
Nr. 1 - 3 sind deklaratorische (klarstellende) Tatbestände. Hier sind Tatbestände aufgeführt, in denen ein Hund nicht im Rahmen der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf gehalten wird.
Nr. 4 - 5 sind Fälle, bei denen sich die Steuerfreiheit aus höherrangigen Rechtsvorschriften ergibt; keine Besteuerung wegen Bundesrecht beziehungsweise auf Grund von Bundesrecht anwendbarer völkerrechtlicher Verträge.
Somit sind Hunde, die von Mitgliedern der Truppen oder eines zivilen Gefolges verbündeter Stationierungsstreitkräfte sowie deren Angehörigen (Nato-Angehörige) aufgrund höherrangiger Rechtsvorschriften steuerbefreit.
Nr. 6 - 9 sind konstitutive Steuerbefreiungstatbestände; hier wird vor allem aus sozialen Gesichtspunkten und Gründen des öffentlichen Interesses von der Erhebung einer Aufwandsteuer abgesehen.
 
Frage zu § 5 Steuermaßstab und Steuersatz:
Die Gestaltung des Steuersatzes muss stets dem Zweck der Steuer als Aufwandsteuer Rechnung tragen und darf das Halten von Hunden jedenfalls nicht wirtschaftlich unmöglich machen (keine erdrosselnde Wirkung). Es ist nach Rechtsprechung kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, wenn der für Kampfhunde erhöhte Steuersatz auch Kampfhunde mit positivem Wesenstest erfasst. Die spezielle Besteuerung von Kampfhunden dient nicht der konkreten Gefahrenabwehr, sondern zielt darauf, generell und langfristig im Gemeindegebiet solche Hunde zurückzudrängen und zu minimieren, die aufgrund ihres Züchtungspotentials in besonderer Weise die Eignung aufweisen, ein gefährliches Verhalten zu entwickeln, sei es auch erst nach Hinzutreten anderer Faktoren. Bei der Steuergestaltung dürfen solche Lenkungszwecke grundsätzlich verfolgt werden.
 
 

Beschluss:
 
Wie bereits vorberaten wird die Hundesteuer ab 01.01.2024 mit folgenden Beträgen festgesetzt:
 
§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz
1.    Die Steuer beträgt für jeden Hund 45,00 €,
       für jeden Kampfhund 300,00 €.
2.    1Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
2Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind alle in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
 
Der Gemeinderat beschließt die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS) vom 07.11.2023. Sie tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft. Mit Ablauf des 31.12.2023 tritt die Hundesteuersatzung vom 01.12.2010 außer Kraft. Die beschlossene Satzung wird dem Sitzungsprotokoll als Anlage beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 

 



nach oben
Gemeinde Edelsfeld
Hirschbachstr. 8, 92265 Edelsfeld
Tel.: 09665 9133-0
E-Mail: gemeinde@edelsfeld.de
Gemeinde Edelsfeld
Hirschbachstr. 8 · 92265 Edelsfeld · Tel.: 09665 9133-0 · gemeinde@edelsfeld.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung