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öffentlich


Errichtung einer Aussegnungshalle in Edelsfeld; Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung



Sachvortrag:
 
Im Herbst 2020 wurde ein Bauantrag zur Errichtung einer Aussegnungshalle gestellt. Die Geltungsdauer der Baugenehmigung von vier Jahren läuft zum 13.10.2024 ab. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.
Bürgermeister Strehl berichtet dem Gemeinderat, dass am 18.01.2024 eine Besprechung zur Umsetzung der Baumaßnahme mit Architekt Hedrich und Stefan Haas stattfand. Es wurde besprochen, dass die Ausschreibung im Sommer 2024 erfolgen soll; Fertigstellungstermin Ende 2025.

Beschluss:
 
Der Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung BV-Nr. 20200727 vom 14.10.2020 "Errichtung einer Aussegnungshalle auf FlSt.-Nr. 714, Gemarkung Edelsfeld", erhält die einvernehmliche Zustimmung des Gemeinderates.
Der Antrag auf Verlängerung wird beim Landratsamt Amberg-Sulzbach gestellt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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Gemeinde Edelsfeld
Hirschbachstr. 8, 92265 Edelsfeld
Tel.: 09665 9133-0
E-Mail: gemeinde@edelsfeld.de
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