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öffentlich


Feststellung der Jahresrechnung 2022 und Entlastung des 1. Bürgermeisters



Sachvortrag:
Feststellung der Jahresrechnung:
Die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2022 erfolgte am 11.10.2023. Der Prüfungsbericht sowie die Ausgaben und überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) wurden in nichtöffentlicher Sitzung am 09.01.2024 behandelt und beschlossen.

Beschluss:
 
Die Jahresrechnung für 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt: siehe EDV-Ausdruck "Feststellung des Ergebnisses" - Anlage 1.
Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder: siehe EDV-Ausdrucke "Zusammenstellung der Vorschusskonten" und "Zusammenstellung der Verwahrkonten" - Anlage 2.
Vermögen/Schulden: siehe "Übersicht über die Rücklagen" und "Übersicht über die Schulden" - Anlage 3.
Die genannten Anlagen sind der Niederschrift beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 
 
 
Sachvortrag:
 
Entlastung des 1. Bürgermeisters
Gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO sind Jahresrechnungen nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten festzustellen und es ist über die Entlastung zu beschließen.
Durch die Entlastung (förmlicher Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens) erkennt der Gemeinderat die Jahresrechnung in der vorliegenden Form an und übernimmt die Verantwortung für ihren Inhalt. Die Entlastung bedeutet somit, dass haushaltswirtschaftliche und haushaltsrechtliche Beanstandungen nicht mehr erhoben werden können. Zugleich liegt darin auch die Genehmigung etwaiger Haushaltsüberschreitungen, soweit sie erkennbar sind. Die Entlastung wird dem ersten Bürgermeister als dem Leiter der Gemeindeverwaltung erteilt. Er kann daher bei der Beratung und Abstimmung über die Entlastung - im Gegensatz zur Beratung und Abstimmung bei der Feststellung der Jahresrechnung - wegen persönlicher Beteiligung nicht teilnehmen.
 
 
Beschluss:
Der Gemeinderat spricht dem ersten Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2022 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO aus.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
Anwesende Mitglieder:
13
 
(Beratung und Abstimmung ohne 1. Bürgermeister Strehl wegen persönlicher Beteiligung.)

 



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Gemeinde Edelsfeld
Hirschbachstr. 8, 92265 Edelsfeld
Tel.: 09665 9133-0
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