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öffentlich


Fassung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungs- und Grünordnungsplan Allgemeines Wohngebiet "Nordwestlicher Ortsrand"



Sachvortrag:
 
Für die Entwicklung des Allgemeinen Wohngebiets "Nordwestlicher Ortsrand" wurde bereits am 08.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gefasst. Aufgrund Vorrang des Unionsrechts gibt es hinsichtlich § 13 b eine gesetzliche Änderung im Baugesetzbuch. Im Bauausschuss wurde besprochen, den Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen. Der Flächennutzungsplan stellt die betreffende Fläche bereits als Allgemeines Wohngebiet dar. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist deshalb nicht erforderlich.
 
Bürgermeister Strehl begrüßt Ramona Nübler vom beauftragten Ingenieurbüro Neidl+Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, Sulzbach-Rosenberg. Frau Nübler stellt den Vorentwurf anhand einer PowerPoint-Präsentation (dieser Niederschrift als Anlage beigefügt) dem Gemeinderat vor.
 
Durch den Gemeinderat ist festzulegen, ob die Errichtung von Solaranlagen auf den Dachflächen der Hauptgebäude als verbindliche Festsetzung im Bebauungsplan zwingend festgesetzt, oder lediglich als Empfehlung gelten soll.
 
Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat, die Errichtung von Solaranlagen als verbindliche Festsetzung unter Nr. 4.6 wie folgt:
 
"Die Verwendung von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen ist zwingend festgesetzt. Photovoltaikanlagen müssen mit einer Mindestleistung von 5 kWp auf der Dachfläche installiert werden. Alternativ sind Kombinationen aus beiden Systemen (PV-T) oder ausschließlich Solarthermieanlagen mit vergleichbarer Leistung gestattet."
 
 Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
4
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 
 
Weiterhin ist durch den Gemeinderat nachfolgende verbindliche Festsetzung zu klären:
 
5. Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen nach Art. 6 Abs. 7 BayBO:
5.6 Gebäudeunabhängige Solarenergieanlagen, Sonnenkollektoren sowie Kleinwindkraftanlagen sind nichtzulässig.
 
In der anschließenden Diskussion zeigen sich unterschiedliche Meinungen im Gremium, auch hinsichtlich einer Errichtung von Kleinwindkraftanlagen. Da die gesetzlichen Vorschriften der BayBO zum Bau von Nebenanlagen nicht bekannt sind, schlägt Bürgermeister Strehl vor, diese zu prüfen und dann im nächsten Verfahrensschritt im Gemeinderat nochmal darüber zu entscheiden.
 
Bürgermeister Strehl gibt zur Abstimmung, ob eine verbindliche Festsetzung zur Errichtung von Kleinwindkraftanlagen geregelt werden soll.
 
 
 Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
7
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 
 
Weiterhin gibt Bürgermeister Strehl die verbindliche Festsetzung Nr. 5.6 zur Abstimmung:
 
Beschluss:
Gebäudeunabhängige Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren sind zulässig.
 
Ja-Stimmen:
5
Nein-Stimmen:
8
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 
Manfred Pirner bittet um Klärung, ob die Errichtung einer Rezessionszisterne im Hinblick auf die Starkregenereignisse und Niederschlagswässer gesetzlich vorgeschrieben ist. Bürgermeister Strehl schlägt vor, das allgemein in einem späteren Schritt zu klären. Auch ist noch das Wasserrecht zu bearbeiten.
 
Laut Ramona Nübler sind die Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung im Hinblick auf die unmittelbare Nähe zur Bundesstraße 85 bereits im Bebauungsplan berücksichtigt.
 
Peter Mauritz stellt fest, dass in der Schalltechnischen Untersuchung der Bauausschuss als beschließendes Gremium bezeichnet wurde. Dies ist falsch und soll im Gutachten geändert werden.
 
Bürgermeister Strehl verliest den am 08.11.2022 gefassten Aufstellungsbeschluss.
 
Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 08.11.2022 aufzuheben und den Bebauungsplan "Nordwestlicher Ortsrand" im Regelverfahren aufzustellen.
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Allgemeines Wohngebiet "Nordwestlicher Ortsrand" im Bereich des Flurstücks Nummer 236, Gemarkung Edelsfeld mit einer Größe von ca. 1,84 ha im Regelverfahren nach §§ 8 und 10 BauGB.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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Gemeinde Edelsfeld
Hirschbachstr. 8, 92265 Edelsfeld
Tel.: 09665 9133-0
E-Mail: gemeinde@edelsfeld.de
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