zu TOP 08 zu TOP 10 TOP 09
öffentlich


Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Edelsfeld



Sachvortrag:
 
Gemäß Telekommunikationsgesetz hat die Gemeinde Edelsfeld bei der Verlegung neuer Telekommunikationsleitungen als Wegebaulastträger zuzustimmen. Bei der Erteilung der Zustimmungsbescheide kann die Gemeinde verwaltungskostendeckende Gebühren und Auslagen erheben. Die bisherige Satzung für die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Edelsfeld mit dazugehörigem kommunalen Kostenverzeichnis sieht keine entsprechenden Regelungen vor. Um eine Verwaltungsgebühr in die Kostensatzung aufzunehmen, ist der Erlass einer neuen Satzung erforderlich.
 
Bürgermeister Strehl informiert über den Inhalt der Satzung und die Ergänzung im Kostenverzeichnis.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Edelsfeld. Die neue Satzung tritt mit Wirkung vom 10.05.2023 in Kraft. Sie wird dem Sitzungsprotokoll beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



nach oben
Gemeinde Edelsfeld
Hirschbachstr. 8, 92265 Edelsfeld
Tel.: 09665 9133-0
E-Mail: gemeinde@edelsfeld.de
Gemeinde Edelsfeld
Hirschbachstr. 8 · 92265 Edelsfeld · Tel.: 09665 9133-0 · gemeinde@edelsfeld.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung