Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Edelsfeld
Sachvortrag:
Gemäß Telekommunikationsgesetz hat die Gemeinde Edelsfeld bei der Verlegung neuer Telekommunikationsleitungen als Wegebaulastträger zuzustimmen. Bei der Erteilung der Zustimmungsbescheide kann die Gemeinde verwaltungskostendeckende Gebühren und Auslagen erheben. Die bisherige Satzung für die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Edelsfeld mit dazugehörigem kommunalen Kostenverzeichnis sieht keine entsprechenden Regelungen vor. Um eine Verwaltungsgebühr in die Kostensatzung aufzunehmen, ist der Erlass einer neuen Satzung erforderlich.
Bürgermeister Strehl informiert über den Inhalt der Satzung und die Ergänzung im Kostenverzeichnis.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Edelsfeld. Die neue Satzung tritt mit Wirkung vom 10.05.2023 in Kraft. Sie wird dem Sitzungsprotokoll beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
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