Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wurde beschlossen, dass im Rahmen der anstehenden Neukalkulation der Abwassergebühr mit Erhöhungen zu rechnen ist. In den Abschlägen der Abwassergebühr wurde bereits eine Erhöhung der Abwassergebühr um 10 % berücksichtigt.
Aus der Nachkalkulation der Jahre 2020 bis 2022 ergibt sich eine Kostenüberdeckung von insgesamt 32.749,67 €, welche in der kommenden Periode berücksichtigt wird. Geschäftsleiter Andreas Kredler erläutert die Gründe, welche zu deutlich steigenden Kosten führen. Dies sind steigende Lohnkosten, steigende Kosten beim Kfz-Unterhalt, Kostensteigerungen bei den Betriebsmitteln wie beispielsweise Aluminiumchlorid und Flockmittel, gestiegene Kosten für Versicherungsbeiträge für die Kläranlagen (z.B. Einschluss Elementarschäden), höhere Abschreibungen und eine höhere kalkulatorische Verzinsung aufgrund umfangreicher Investitionen und massiv steigende Energiekosten, trotz Strompreisbremse. Diese Kosten werden sich im Abwasserpreis mit ca. 0,80 € pro m³ auswirken. Bei der Kalkulation wurde ein kalkulatorischer Zins von 2,5 % und ein 3-jähriger Kalkulationszeitraum zugrunde gelegt. Dies führt zu einem Kalkulationspreis von 3,95 € pro m³. Geschäftsleiter Andreas Kredler weist darauf hin, dass lediglich die Einleitungsgebühr unter § 10 der Beitrags- und Gebührensatzung angepasst wird. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird vom Bayerischen Gemeindetag ein Neuerlass der Satzung empfohlen.
Der Kalkulationszeitraum wird auf einen Zeitraum von 3 Jahren (2023-2025) festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 12 |
Beschluss:
Die Einleitungsgebühr wird auf 3,95 € pro m³ mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 2,50 % festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 12 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Beitrags- und Gebührenbeitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Edelsfeld vom 05.09.2023. Sie tritt mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die BGS-EWS vom 28.07.2020 außer Kraft. Die beschlossene Satzung wird dem Sitzungsprotokoll als Anlage beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 12 |