Änderung und Erweiterung Bebauungsplan "Niederricht" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans im Parallelverfahren der Stadt Sulzbach-Rosenberg; Frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB; Stellungnahme der Gemeinde Edelsfeld
Beschluss:
Die Gemeinde Edelsfeld erhebt keine Einwände gegen die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Niederricht" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans im Parallelverfahren der Stadt Sulzbach-Rosenberg.
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