Bürgermeister Strehl stellt den Bauantrag dem Gemeinderat vor. Alle erforderlichen Unterschriften sind erfolgt.
Der Bauantrag erhält die einvernehmliche Zustimmung des Gemeinderates.
Niederschlagswässer aus dem Grundstück, beispielsweise aus den befestigten Flächen wie Garagenzufahrten, dürfen nicht auf die öffentlichen Verkehrsflächen abgeleitet oder diesen zugeleitet werden.