Bürgermeister Strehl stellt den Bauantrag dem Gemeinderat vor. Die erforderliche Abstandsflächenübernahme wurde mit dem Bauantrag eingereicht.
Der Bauantrag erhält die einvernehmliche Zustimmung des Gemeinderates.
Niederschlagswässer aus dem Grundstück, beispielsweise aus den befestigten Flächen wie Garagenzufahrten, dürfen nicht auf die öffentlichen Verkehrsflächen abgeleitet oder diesen zugeleitet werden.
Der Bauantrag wird zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt Amberg-Sulzbach abgegeben.